Einvernehmliche Einigung – was bedeutet das für mich?

Wenn Sie Schulden haben, die Sie als Unternehmer nicht mehr bezahlen können, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei Zuidweg & Partners können Sie ein sogenanntes gütliches Schuldenregulierungsverfahren durchlaufen. Dies ist ein Verfahren ohne das Eingreifen eines Richters. Ausgehend von den Möglichkeiten Ihrer Zukunft treffen wir mit Ihren Gläubigern eine Vereinbarung zur nachhaltigen Begleichung Ihrer Schulden. Nach Möglichkeit unter Wahrung Ihres Unternehmens. Im Folgenden informieren wir Sie über alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie das gütliche Verfahren beginnen.

Fordern Sie die einvernehmliche Route an

Um Ihren gütlichen Prozess so schnell wie möglich beginnen zu können, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren Bewerbungsformular ausfüllen. Wir melden uns dann werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Anschließend vereinbaren wir ein Aufnahmegespräch.

Interview aufnehmen

Im Aufnahmegespräch können Sie uns Ihre Situation schildern und wir machen uns gemeinsam ein klares Bild von Ihrer Problematik. Auf Basis dieser Analyse beraten wir Sie. Das Aufnahmegespräch findet innerhalb einer Woche statt. Im Krisenfall, beispielsweise einer bevorstehenden Räumung oder Abschaltung von Wasser oder Energie, findet das Aufnahmegespräch früher statt. Wir geben an, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Sie können an Ihren letzten Jahresabschluss, Einkommen, Steuererklärung, Schuldenliste, Wohnsituation usw. denken.

Kommunikation mit Ihren Gläubigern

Entscheiden Sie sich für den Schuldenbereinigungsprozess mit Zuidweg & Partners, kümmern wir uns um die Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Zu Beginn des Verfahrens bitten wir Ihre Gläubiger um einen Aufschub, um Ihnen eine Atempause zu verschaffen. Danach können Sie sich entspannen und sich wieder auf das konzentrieren, was Sie gut können. Gleichzeitig fordern wir die von Ihnen geschuldeten Beträge von Ihren Gläubigern ein und ermitteln die rechtlichen Details Ihrer Schulden.

Der Insolvenzberater

Von Beginn an werden Sie von einem sympathischen und verständnisvollen Berater von Zuidweg & Partners angeleitet. Der Berater organisiert mit Ihnen gemeinsam Ihren Weg und ist Ihr fester Ansprechpartner. Unterstützt wird er dabei von einem Team aus Rechts- und Verwaltungsmitarbeitern.

Die gütliche Einigung unter Beibehaltung Ihres Unternehmens

Wenn Sie Ihr Geschäft fortsetzen möchten, ist es notwendig, dass Ihr Unternehmen lebensfähig ist. Anschließend wird zunächst geprüft, ob eine Refinanzierung Ihrer gesamten Schulden möglich ist. Wenn nicht, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf eine Kredit über Ihre Gemeinde. Sollte kein Kredit zur Verfügung stehen, prüfen wir, ob es Ihnen möglich ist, Ihre Schulden durch dreijähriges Sparen zu begleichen (Sparumstrukturierung). Eine Prognose Ihres zukünftigen Gewinns wird im Voraus erstellt. Auf Basis dieser Prognose erhalten Ihre Gläubiger dann einen Zahlungsvorschlag.

Die gütliche Einigung ohne Ihr Unternehmen zu behalten

Ihr zukünftiges Einkommen ist auch der Ausgangspunkt für die Verrechnung mit Ihren Gläubigern. Gemeinsam mit Ihnen berechnen wir, was Sie über drei Jahre an Ihre Gläubiger zahlen können. Wir werden dann mit Ihren Gläubigern sprechen und das Angebot unterbreiten und eine Vereinbarung aushandeln. Sobald Sie Ihren Betrieb eingestellt haben, ist es daher wichtig, dass Sie so schnell wie möglich wieder Arbeitseinkommen beziehen. Ist dies nicht möglich, bestimmen die Erträge aus der Ausschüttung Ihre Schuldenbereinigung.

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