Ist Insolvenz die Lösung?
Wenn Unternehmer mit unerschwinglichen Schulden konfrontiert sind, denken sie oft, dass eine Insolvenz die Lösung sei. Das ist normalerweise nicht der Fall; Wir erklären Ihnen gerne, warum. Nach dem Gesetz bedeutet Insolvenz die vollständige Beschlagnahme Ihres gesamten Vermögens. Das bedeutet, dass Sie keinen freien Zugang mehr zu Ihrem Eigentum, wie zum Beispiel Maschinen und Autos, haben. Darüber hinaus dürfen Sie keine Handlungen mehr vornehmen, die Ihre Finanzen betreffen.
Das Gericht ernennt einen Treuhänder, in der Regel einen Anwalt, der prüft, ob Ihre Gläubiger durch den Verkauf Ihres Vermögens und des Geldes auf Ihrem Konto befriedigt werden können. Gibt es nichts zu verkaufen oder reicht der Erlös nicht aus, wird der Insolvenzverwalter in Absprache mit dem Gericht die Insolvenz mit der Zeit aufheben. In diesem Fall wurde keine Vereinbarung zur Begleichung der Schulden getroffen, sodass diese weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus sind die Schulden aufgrund von Zinsen und Kosten gestiegen. Der Treuhänder muss zusätzlich zu den übrigen Schulden auch für seine Arbeit entlohnt werden. Die Schulden sind mittlerweile noch höher als vor der Insolvenz. Deshalb sagen wir: „Bankrott, besser nicht!“
Wenn Sie eine BV haben, haften Sie als Geschäftsführer nur dann für Schulden, wenn Sie nicht ordnungsgemäß gehandelt haben. Zum Beispiel, wenn Sie Verpflichtungen eingegangen sind, von denen Sie wussten oder hätten wissen können, dass Sie sie nicht erfüllen könnten. Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft tätig sind, haften Sie persönlich für alle geschäftlichen und privaten Schulden nach der Insolvenz zum Zeitpunkt der Aufhebung der Insolvenz mangels Einkommen.
Mit einer erfolgreichen Umschuldung sind Sie jedoch innerhalb weniger Jahre schuldenfrei. Für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit fortführen, beträgt diese Frist 18 Monate. Für Unternehmer, die aufhören, gilt ebenfalls eine Frist von 18 Monaten. Im Falle einer Insolvenz gibt es in der Regel keine Lösung und Sie bleiben für Ihre Schulden haftbar. Diese Haftung kann bis zu 20 Jahre dauern und sich wie eine lebenslange Haftstrafe anfühlen. Bei finanziellen Problemen ist daher schnelles Handeln unerlässlich. Nur so kann der Schaden begrenzt und eine Insolvenz verhindert werden.
Im kommenden Video beantwortet Jacqueline häufig gestellte Fragen von Unternehmern mit finanziellen Problemen, darunter die Frage: „Wurde für mich Insolvenz angemeldet?“