Wie komme ich schuldenfrei?
Ein großer Kunde, der nicht pünktlich zahlt, wenige Aufträge, weniger Einkommen durch Krankheit, eine von allen Seiten ratternde Verwaltung mit hoher Steuerbelastung… verschiedene Gründe, warum Sie als Unternehmer in die Schuldenfalle geraten können.
Die Zahl der Anträge auf Schuldenhilfe ist in den letzten Jahren ebenso gestiegen wie die durchschnittliche Schuldenlast eines (ehemaligen) Unternehmers. Dieser ist auf durchschnittlich 135.000 € gestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass (ehemalige) Unternehmer zu spät einen Entschuldungsantrag gestellt haben. Unternehmer entscheiden sich zunächst dafür, die Schulden selbst zu begleichen und beispielsweise Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Weil der Unternehmer diese aber nach einiger Zeit nicht mehr erfüllen kann, steigen die Schulden. Um in Amsterdam für einen Schuldenerlass in Frage zu kommen – dessen Verfahren von der Gemeinde Amsterdam erstattet werden kann – muss sich der (ehemalige) Unternehmer zunächst bei der Gemeinde für eine sogenannte Zugangsentscheidung anmelden.
Diese Entscheidung berechtigt Zuidweg & Partners, den (ehemaligen) Unternehmer zu einem Aufnahmegespräch in das Gebäude der Handelskammer in Amsterdam einzuladen, wo sich auch die Abteilung für Selbständige befindet. In diesem Aufnahmegespräch erstellen wir als unabhängiger Mediator einen Aktionsplan, in dem wir unter anderem die Herkunft der Schulden beschreiben, Handlungspunkte aufnehmen und Ratschläge geben. Nach Genehmigung dieses Plans durch die Gemeinde Amsterdam folgt die Stabilisierungsphase. In der Stabilisierungsphase ist es wichtig, die finanzielle Situation des (ehemaligen) Unternehmers zu stabilisieren, danach können wir mit der Überprüfungsphase fortfahren. In diese Phase, in der die Schuldenlast überprüft wird, folgt die Sanierungsphase. In dieser Phase unterbreiten wir allen Gläubigern einen Sanierungsvorschlag mit endgültiger Entlastung. Wenn die Mehrheit der Gläubiger damit einverstanden ist, kann beim Gericht ein Zwangsausgleich beantragt werden, um die sich verweigernden Gläubiger zur Mitwirkung bei der Schuldenbereinigung zu zwingen.
Für den Fall, dass das einvernehmliche Verfahren, auch außergerichtliches Verfahren genannt, keinen Erfolg hat, werden wir für den (ehemaligen) Unternehmer beim Gericht einen Antrag auf Aufnahme in die WSNP (Statutory Umschuldung natürlicher Personen) stellen. Dies ist das Verfahren zur Umschuldung durch das Gericht. Für einen WSNP-Antrag muss der (ehemalige) Unternehmer eine detaillierte Erklärung über die Herkunft der Schulden abgeben, aus der auch hervorgeht, warum das gütliche Verfahren nicht erfolgreich war. Dafür muss der (ehemalige) Unternehmer strenge Bedingungen erfüllen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, gehen Sie auf die Wissenszentrum auf der Website von Zuidweg & Partner.
Spitze! Melden Sie sich rechtzeitig bei der Gemeinde oder einer Schuldnerberatungsstelle an. Nehmen Sie im Zweifelsfall immer Kontakt mit uns auf, damit der Schuldnerberater beurteilen kann, ob eine Schuldnerberatung notwendig ist oder nicht.
Burak Düdükcü, Insolvenzberater bei Zuidweg Schuldhulp.