Es ist nicht meine Schuld…
Wer Schulden macht, muss zurückzahlen, oder 100 % liefern heißt 100 % zahlen. Jeder versteht das, aber es gibt auch viel Verständnis für Menschen, die sich in einer problematischen Schuldensituation befinden und zahlen wollen, aber nicht in der Lage sind.
Wenn Unternehmer zu uns kommen und uns die Schuldenliste übergeben, prüfen wir zunächst die Höhe und Art der Schulden. Und ob die Schuldenliste vollständig ist. Beträgt die Höhe der Gesamtschuld auf dem Antragsformular noch 80.000 € Nach Prüfung der Gläubigererklärung steigt die durchschnittliche Schuldenlast schnell auf ca. 140.000 €. Auch die rechtliche Prüfung der Art der Ansprüche ist rätselhaft. Wir prüfen beispielsweise, ob Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt erfolgt sind, ein Pfandrecht besteht, von wem und wann die Forderungen eingegangen sind, die Zahlungsunfähigkeit dem Finanzamt rechtzeitig gemeldet wurde (insbesondere für Unternehmer mit BV), ist diese privat unterschrieben und wie ist der Familienstand? Leider kommt es allzu oft vor, dass der private Partner nicht ahnen kann, dass er auch persönlich haften kann, wenn die Ehe in Gütergemeinschaft ist. Es ist nicht meine Schuld…
Nun kommt es auch vor, dass eine Forderung vom Gläubiger zu hoch angesetzt wird oder ein Streit über einen Teil der erbrachten Leistung oder des Produktes vorliegt. Oft wollen die Leute prozessieren. Es ist nicht (ganz) meine Schuld! Es ist jedoch besser zu prüfen, ob es sinnvoll ist, ein langfristiges Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen und viele Kosten zu verursachen, während im Vorfeld klar ist, dass im Falle einer Umschuldung nur ein sehr geringer Teil bezahlt werden kann. Eine gute offene Kommunikation mit dem Gläubiger stellt oft sicher, dass die korrekte Forderung noch in die Schuldenliste aufgenommen werden kann.
Im Übrigen ist die Steuer- und Zollverwaltung der häufigste Gläubiger für Unternehmer und ehemalige Unternehmer mit problematischen Schulden. Das ist nicht meine (Steuer-)Schuld! Etwas, das uns viele Unternehmer berichten und das in der Regel zutrifft. Die Schuld besteht häufig aus amtlichen Feststellungen, weil der Unternehmer wegen fehlender oder mangelhafter Buchführung keine Erklärung abgegeben hat. Die Ordnung in der Buchführung steht dann an erster Stelle und nach den korrekten Erklärungen wird die Schulden endlich abgebaut.
Nachdem auch die Ertragsseite für die Zukunft klar ist und die Gläubiger dem Schuldenausgleich zugestimmt haben, gibt es endlich eine Perspektive für die Zukunft.
Schuld? Nie wieder!
jacqueline