Die Notwendigkeit einer einvernehmlichen Schuldenregelung
Vor genau einer Woche konnte ich die langwierige Situation, in der sich mein Mandant seit ca. 4 Jahren befand, beenden. Jetzt denkst du vielleicht, dann hättest du es etwas besser machen können…. Ich werde daher kurz skizzieren, was vor sich ging. Vor 4 Jahren besuchte mich ein Ehepaar aus der Randstad. Gemeinsam mit einem Freund/Partner führten sie mehrere Jahre ein Restaurant in Form einer Kollektivgesellschaft, ihr Einkommen war durch die Wirtschaftskrise deutlich geringer, die Leute kamen nicht mehr zum Essen und die Besprechungsräume wurden nicht mehr vermietet. Die Einnahmen gingen so stark zurück, dass sie sich vom Unternehmen verabschieden mussten. Leider konnte das Unternehmen nicht aufhören, ohne dass die Geschäftsräume verkauft und die Mitarbeiter entlassen wurden.
Während des Aufnahmegesprächs stellte sich heraus, dass einer der Gläubiger sowohl für das Unternehmen als auch für die Gesellschafter Insolvenz angemeldet hatte. Und hier hat sich der erste Haken eingeschlichen. Wir durften für das Ehepaar arbeiten, der andere Partner musste sich an seine Gemeinde wenden. Im Normalfall ist das natürlich kein Problem und wird mit größtem Geschick gehandhabt. In dieser Zeit stellten die Gerichte jedoch fest, dass der Konkurs kein Grund mehr war, sofort einen Antrag auf das Wsnp (Umschuldungsgesetz natürlicher Personen) zu stellen und ein gütliches Verfahren zu führen war.
Für das betreffende Ehepaar haben wir beim Gericht einen Aufschub beantragt, um eine gütliche Einigung mit allen Gläubigern zu versuchen. Diese Zeit wurde uns geschenkt. Die Akte wurde gestartet, die Prüfung eingeleitet und allen Gläubigern ein Angebot unterbreitet. Der Versuch war jedoch erfolglos und am Ende mussten wir noch einen Antrag auf Zulassung zum WSNP stellen. Das Paar wurde im Juni 2014 in die WSNP aufgenommen und hat das Arrangement nun erfolgreich abgeschlossen (saubere Tafel).
Nun mein Punkt zum gütlichen Verfahren. Dem anderen Partner ging es nicht so gut. Für ihn wurde ein Antrag auf Aufnahme in die WSNP beim Gericht gestellt, ohne dass ein gütliches Verfahren versucht wurde. Das hat ihn leider viel gekostet. Sein Antrag wurde abgelehnt und er wurde für bankrott erklärt. Während der Insolvenz wurden zwei weitere Versuche unternommen, ihn in die WSNP zu bekommen, aber auch dies scheiterte, weil kein gütliches Verfahren versucht worden war.
Im Juni 2016 meldete sich der Partner noch bei uns und wir konnten noch unsere Arbeit verrichten, die Insolvenz wurde im Dezember 2016 aufgehoben und wir konnten den Antrag im Januar allen Gläubigern unterbreiten. Dies führte zum vergangenen Mittwoch, dem Tag, an dem über die Zwangsvereinbarung beraten wurde. Nach so vielen Jahren kam ein Enddatum in Sicht und während der Anhörung wurde uns gesagt, dass der Petition stattgegeben wurde und dieses Elend ein Ende hat.
Wenn für diesen Mann vor einigen Jahren ein gütlicher Prozess begonnen hätte, wäre er jetzt fertig, jetzt muss er noch die dreijährige Wsnp starten, aber das Ende ist in Sicht.
Kelly Vinck