In diesem Video erklärt Jacqueline, wie die ersten beiden Phasen des Schuldnerberatungsprozesses ablaufen.
Die erste Phase ist die Stabilisierungsphase. Ziel der Stabilisierungsphase ist es, eine stabile finanzielle Basis für den Unternehmer zu schaffen. Das heißt, der Unternehmer verdient genug, um die Fixkosten zu bezahlen und hat auch noch einen Betrag übrig, mit dem er die Schulden begleichen kann. Die Stabilisierungsphase dauert ca. 4 Monate. Wenn festgestellt wurde, dass der Unternehmer (finanziell) stabil ist, geht der Prozess in die zweite Phase: die Verifikationsphase.
In der Verifizierungsphase ermitteln wir, wie hoch die Schulden des Unternehmers tatsächlich sind. Das ist leichter gesagt als getan. Die Buchführung des Unternehmers ist in der Regel nicht in Ordnung. Deshalb prüfen wir bei allen offenen Konten bei den Gläubigern, ob der Betrag korrekt ist. Wir prüfen auch, ob Sicherheiten gestellt wurden. Stand die Lieferung beispielsweise unter Eigentumsvorbehalt? Besteht von der Bank ein Pfandrecht?
Zudem wird in der Verifikationsphase geprüft, wie viel vom Einkommen zur Tilgung der Schulden übrig bleiben kann. Für Unternehmer, die ihr Geschäft weiterführen können, stammt der Großteil dieser Einnahmen aus einem neuen Kredit wie dem BBZ-Guthaben. Es wird berechnet, was sie in den nächsten 3 bis 5 Jahren verdienen und wie viel davon zur Tilgung der Schulden verwendet werden kann. Die Frist für die Schuldentilgung beträgt daher für neu gründende Unternehmer 3 bis 5 Jahre. Unternehmer, die ihr Geschäft nicht weiterführen können, sollten sich um eine Anstellung bewerben. Auf Basis ihrer Leistung oder ihres Gehalts wird dann eine sogenannte Vtlb-Berechnung durchgeführt. Vtlb bedeutet „freizugebender Betrag“. Dieser Betrag ist der Teil des Gehalts, den der ehemalige Unternehmer behalten darf. Der Rest wird zur Schuldentilgung verwendet. Für ehemalige Unternehmer beträgt die Frist zur Schuldentilgung 3 Jahre.
Am Ende der Verifikationsphase können wir eine klare Vorhersage treffen, wie viel der (ehemalige) Unternehmer zurückzahlen kann. Diesen Betrag schlagen wir den Gläubigern vor und bitten um Erlass der Restschuld. Dieser Vorschlag wird als Restrukturierungsvorschlag bezeichnet.