Der neue Tarifvertrag 2017-2018 in der Reinigungs- und Fensterreinigungsbranche wird vereinfacht. Es wird eine Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen zu: Kettenregelung, Probezeit, Kündigungsfrist und Kündigungsfrist angestrebt. Dies führt zu mehr Spielraum für den Abschluss von drei befristeten Verträgen in einem Zeitraum von zwei Jahren und zu einer klareren Anwendung der Kündigungsfristen. Der bisherige Tarifvertrag sah drei befristete Verträge über einen Zeitraum von 3 Monaten vor.
Kurz gesagt: Es dauert jetzt noch länger, bis die Reinigungskräfte einen unbefristeten Vertrag haben und die Chance, dass kein unbefristeter Vertrag vergeben wird, steigt. Denn es lässt sich plausibler gestalten, wenn an den Reinigungsobjekten personelle Veränderungen stattfinden. Ein festes Gesicht für zwei Jahre ist in unserer Branche schon etwas Besonderes!
Als Mittelständler möchte ich möglichst viele Mitarbeiter an mein Unternehmen binden, schließlich ist es mein Kapital und ich muss sorgsam damit umgehen. Im Gegensatz zur oben genannten Ausweitung befristeter Verträge haben wir uns dafür entschieden, den Mitarbeitern einen unbefristeten Vertrag innerhalb eines Jahres anzubieten. Dieser Ansatz führt nachweislich zu: geringen Fehlzeiten, geringer Fluktuation, hohem Engagement und zufriedenen Kunden. Im Moment haben 90 % einen unbefristeten Vertrag und als Unternehmer gehe ich dieses Risiko gerne ein.
Jim van Heyningen, Direktor von DSO Cleaning Services