Kündigungs- oder Verbesserungsplan?
Interview mit Marc Vogel, Rechtsanwalt bei Arbor Advocaten und Fachanwalt für Arbeitsrecht
In diesem Podcast spricht Jacqueline Zuidweg mit Marc Vogel, Rechtsanwalt bei Arboradvocaten und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahren viel geändert, um mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Dies betrifft vor allem das Arbeits- und Sicherheitsgesetz (Wwz), das an Umfang und Komplexität zugenommen hat. Dies erschwert es vielen Parteien, sich in der Gesetzgebung wieder zurechtzufinden, insbesondere im Hinblick auf die Themen Entlassung, gestörte Arbeitsverhältnisse und leistungsschwache Arbeitnehmer.
Der aktuelle Wwz legt strengere Regeln für die Entlassung fest. In der Vergangenheit wurden oft viele Geschäfte gemacht, um Mitarbeiter mit einer Übergangszahlung auszukaufen. Das ist heute nicht mehr so einfach, denn nun gilt es zunächst zu versuchen, die gestörte Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu reparieren. Dazu muss ein Verbesserungsplan erstellt werden. Das Problem ist, dass Unternehmern und Juristen bislang nicht klar ist, was genau dieser Plan beinhalten soll. Natürlich ist es wichtig zu bestimmen, was verbessert werden muss und welcher Zeitraum benötigt wird. Aber wie viel Zeit genau? Wo ist die Grenze? Wann kann ein Verbesserungsprojekt als gescheitert betrachtet werden?
Als Unternehmer können Sie diese Situation am besten durchbrechen, indem Sie selbst klar entscheiden, ob Sie den Verbesserungsprozess starten oder gefeuert werden möchten. Wenn Sie sicher sind, dass Sie einen dysfunktionalen Mitarbeiter feuern möchten, ist es besser, dies sofort zu tun, anstatt einen Verbesserungsprozess zu starten und dann während dieser Zeit eine Schattendatei zu erstellen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, gemeinsam mit dem Mitarbeiter einen Verbesserungsplan zu erstellen, machen Sie ganz klar, in welchen Punkten der Mitarbeiter sich verbessern muss und formulieren Sie klare Ziele und ein Erfolgsmaß.