Jeder Unternehmer mit Personal kommt irgendwann in eine Situation, in der er sich von einem Mitarbeiter verabschieden muss. Hier unterscheiden wir zwei Situationen. Im ersten Fall ist es der Mitarbeiter, der das Unternehmen verlassen möchte. Im zweiten Fall ist es der Arbeitgeber, der zu dem Schluss gekommen ist, dass er einen bestimmten Arbeitnehmer nicht mehr weiterbeschäftigen möchte.
Wenn sich ein Mitarbeiter verabschieden möchte:
Auch wenn es manchmal eine Enttäuschung ist, wenn ein Mitarbeiter gehen will, kooperiert man als Unternehmer am besten damit. Sorgen Sie mit Ihrem Mitarbeiter dafür, dass der Abschiedsprozess reibungslos und ohne Frust abläuft.
Wenn der Unternehmer sich von einem Mitarbeiter verabschieden möchte:
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer voneinander verabschieden möchten, ist diese Situation relativ einfach zu lösen. Wenn der Mitarbeiter bleiben möchte, müssen Sie als Unternehmer einen überzeugenden Grund haben, diesen Mitarbeiter zu entlassen. Dafür ist es wichtig, dass Sie eine gut dokumentierte Akte anlegen, in der Sie deutlich machen können, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht ausreichend verrichtet und daher ersetzt werden muss. Wenn Sie noch ganz am Anfang dieses Prozesses stehen, teilen Sie dem Mitarbeiter am besten zunächst mit, dass Sie das Gefühl haben, dass es nicht so gut läuft und fragen Sie den Mitarbeiter, ob er mit seiner Arbeit zufrieden ist. . Sollte sich die Situation nicht verbessern, folgt eine erste Warnung.
In einer Situation, in der sich der Arbeitgeber verabschieden möchte und der Arbeitnehmer diesen Prozess blockiert, ist es sehr wichtig, gut mit dem Arbeitnehmer zu kommunizieren. Was will der Mitarbeiter? Offensichtlich fühlt es sich für einen Mitarbeiter nicht angenehm an, in einem Umfeld weiterzuarbeiten, in dem er oder sie nicht mehr willkommen ist. In diesem Fall ist es möglich, mit dem Arbeitnehmer über eine Abfindung von beispielsweise zwei oder drei Monatsgehältern zu verhandeln. Sie tun dies mit einer Vergleichsvereinbarung. Sollte die Situation so feststecken, dass Sie sie nicht mehr selbst lösen können, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt einzuschalten.