Steuern, was passiert, wenn Sie nicht pünktlich zahlen?
Die meisten Unternehmer zahlen ihre Steuern pünktlich. Es kommt jedoch manchmal vor, dass ein Gutachten nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine (kostenlose) Zahlungserinnerung für Einkommensteuerbescheide von guten Zahlern. Es folgt die Mahnung, für die 7 € bzw. 15 € berechnet werden. Sie haben dann 10 Tage Zeit zu bezahlen.
Dann kommt der Vollstreckungsbescheid. Dies ist ein wichtiges Dokument. In der Präambel heißt es „Im Namen des Königs“ und dieser Vollstreckungstitel gibt einen vollstreckbaren Titel, zu dem später mehr.
Dieser Vollstreckungsbescheid muss nicht mehr persönlich vom Finanzamt zugestellt werden, sondern kann vom Zöllner einfach per Post übersandt werden. Die Kosten dieses Vollstreckungsbescheids sind beträchtlich, mindestens 40 € und etwa 5 % des zu zahlenden Betrags, maximal 11970 €.
Dieser vollstreckbare Titel bietet dem Empfänger und dem Gerichtsvollzieher eine Reihe wichtiger Instrumente, um die Steuerschuld einzuziehen.
Zunächst kann der Empfänger eine sog. Staatsforderung für Kleinstschulden (maximal 1000 € pro Veranlagung) geltend machen. Er kann dann (wie bei einem Lastschrifteinzug) einen Betrag von maximal 500 € gleichzeitig von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen. Auch hier kann er das Guthabenfeld nutzen, wenn Sie rote Zahlen schreiben dürfen. Liegt zusätzlich ein Lohneinkommen vor, kann der Empfänger auch einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.
Der Gerichtsvollzieher kann Ihr Vermögen beschlagnahmen. Er kann Bankkonten beschlagnahmen. Er kann Ihre Schuldner beschlagnahmen, so dass die Forderung, die Sie gegen diesen Schuldner haben, nicht mehr an Sie, sondern an den Steuervollzieher ausgezahlt werden darf.
Der Gerichtsvollzieher kann auch Ihr unbewegliches Vermögen und Ihr bewegliches Vermögen beschlagnahmen. Die Pfändung von beweglichen Sachen kann sowohl im Betriebsinventar und -bestand als auch im inländischen Inventar angebracht werden. Bei einer Pfändung von beweglichen Sachen wird in der Regel eine Vollstreckungsfrist von mindestens vier Wochen angesetzt. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um Ihre Angelegenheiten zu regeln und mit dem Empfänger eine Lösung zu finden, danach findet eine sogenannte öffentliche Zwangsversteigerung statt.
Auch Fahrzeuge werden beschlagnahmt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die sogenannte ANPR-Kampagne (Automatic NumberPlate Recognition). Verkehrskontrollen werden in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden durchgeführt. Alle ausstehenden Bußgelder und sonstigen Forderungen wie Steuerbescheide werden in einer großen Datenbank erfasst. Ein Scan-Auto erkennt das Nummernschild der Person, die noch welche offen hat und ein Motorradpolizist führt die Person zum Einsatzort. Sollten noch Steuern ausstehen, beschlagnahmt der Finanzamt, wenn Sie nicht vor Ort bezahlen, das Auto. Bei einer normalen Armatur bleibt die Nutzung in der Regel bis zum Verkaufsdatum, bei ANPR-Aktionen ist dies anders. In den meisten Fällen wird das Fahrzeug vom Gerichtsvollzieher abtransportiert und Sie können loslaufen.
Herr. RP (Rob) von Zon
Technischer Berater bei der Nationalen Sammelstelle der Steuerbehörden