Verschiebung der Einführung des Gesetzentwurfs zum „Auslaufen der Rente in Eigenverwaltung“
Der Ausstieg aus der Selbstverwaltungsrente wurde vorerst verschoben. Dies hat der Senat am Dienstag, 20. Dezember, beschlossen. Zunächst konnten Sie ab dem 1. Januar 2017 wählen, ob Sie Ihre Vorsorge in Eigenregie abrechnen möchten. Dieser Termin ist nun verschoben, Sie können Ihre Wahl erst später treffen.
Der Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der selbstverwalteten Rente soll in wenigen Wochen finalisiert werden. Der Vorschlag wird dann voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2017 umgesetzt. Sie können Ihre Wahl nicht sofort ab dem 1. Januar für die Abrechnung erfassen. Natürlich kann man sich schon Gedanken machen.
Die 3 vorläufigen Entscheidungen in Kürze:
Sie können Ihre Rentenansprüche stempeln und in eine Altersvorsorge (ODV) umwandeln.
Sie können Ihre Rentenansprüche stempeln lassen und anschließend steuerbegünstigt umwandeln.
Die angesparte Rente können Sie selbst verwalten: Ab 2017 bauen Sie keine Selbstverwaltungsrente mehr auf.
Warum verschoben?
Warum wurde der Ausstieg aus der Selbstverwaltungsrente vorerst verschoben? Das hat mit einer möglichen Lücke in der Rechnung zu tun, die einen massiven Steuerrückschlag für die Staatskasse bedeuten könnte.
So funktioniert's: Wenn Ihre BV eine Indexierung Ihrer Rentenansprüche zugesagt hat, muss diese Indexierung sofort bei Beendigung des Rentenbezugs gewährt werden. Dies betrifft die Vor- und Nachindexierung. Normalerweise führt dieser Zuschuss nicht zu einem direkt abzugsfähigen Aufwand, dies ist jedoch anders, wenn die Pensionsverpflichtung in eine PSO umgewandelt wird. Immerhin hat Staatssekretär Wiebes angedeutet, dass die Indexierung dann sofort erfolgt und die damit verbundene Verpflichtung sofort dem Ergebnis belastet werden kann.
Weniger Körperschaftsteuer
Die Rechnung scheint Ihnen also die Möglichkeit zu bieten, einen abzugsfähigen Aufwand zu schaffen, so dass Sie weniger Körperschaftsteuer zahlen müssen. Entscheiden sich viele BVs für die Umwandlung, werden die budgetierten Steuereinnahmen von 2 Milliarden Euro im Jahr 2017 nicht erreicht. Dies scheint also nicht die Absicht zu sein.
Zuerst recherchieren
Bevor die Rechnung rechtskräftig wird, werden zunächst die Auswirkungen der Umwandlung und die Größe des Kreises, der diesen Abzugsposten in Anspruch nehmen kann, untersucht. Wenn das Ergebnis der Untersuchung endgültig ist, wird der Gesetzentwurf eingebracht, unabhängig davon, ob er geändert wurde oder nicht.
Denken Sie rechtzeitig über die (vorläufigen) Möglichkeiten nach, Ihre Pensionsrückstellung in eigener Regie abzuwickeln. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir können Sie auch dabei unterstützen, Ihre eigene Altersvorsorge zu stoppen. Weitere Informationen finden Sie unter www.flynth.nl/pensionen oder kontaktiere mich direkt unter 088 236 9307 oder ronald.vankrieken@flynth.nl.
Ronald van Krieken
Leitender Buchhalter Flynth Berater und Buchhalter Houten