Für viele Unternehmer ist unklar, wie sie ihre Steuererklärung abgeben sollen. Muss ich einen Jahresabschluss oder eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen? In diesem Video erklären wir, wie es funktioniert.
Unternehmer mit einer BV müssen einen Jahresabschluss vorlegen. Dies wird in der Regel von einem Buchhalter erstellt. Selbständige, also Personen mit einem Einzelunternehmen, müssen eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Sie können dies von einem Buchhalter erstellen lassen oder es selbst machen, wenn Sie damit vertraut sind. Es gibt auch viele Computerprogramme und Online-Dienste, die Sie dafür verwenden können.
Die Einkommenserklärung ist wichtig für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärung muss vor dem 1. April eingereicht werden. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben werden kann, ist es wichtig, dass Sie dies dem Finanzamt mitteilen und eine Verschiebung beantragen. Unternehmer mit einer BV sind zudem verpflichtet, ihren Jahresabschluss bei der Handelskammer einzureichen. Wenn Sie Ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht einreichen können, können Sie eine Verschiebung beantragen. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass diese Verschiebung vorübergehend ist und maximal 12 Monate nach dem Geschäftsjahr beträgt. Für Geschäftsführer einer BV ist es besonders wichtig, die Fristen einzuhalten. Wenn Sie Ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht einreichen, können Sie persönlich für die Schulden bei der BV haften
Ein weiterer Schwerpunkt nach dem Ende des Geschäftsjahres ist die Mehrwertsteuer. Prüfen Sie, ob Sie die Mehrwertsteuer im vergangenen Jahr korrekt deklariert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dies über ein sogenanntes Ergänzungsformular beim Finanzamt ändern. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, diese Änderungen weiterzugeben.
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