Loose Enden…
Neben meiner Berufserfahrung als Insolvenzberater bin ich nun auch als erfahrener Experte tätig. So wie beim Elektrikerhaus die losen Elektrokabel von der Decke hängen, wackelt der Tischlertisch seit Jahren, ich hatte das Anwesen nach einer zerbrochenen Beziehung zu einem Unternehmer also nicht getrennt. Mir ist nur nie in den Sinn gekommen, dass mit der Firma etwas schief gehen könnte.
Aber es geschah trotzdem und das hat mich teuer zu stehen kommen: Ein Zwangsverkauf des Hauses, weil das Haus noch in beiden Namen stand, war die Folge. Seien Sie also gewarnt, wenn sich Unternehmer auch nach einer Scheidung um ihren Partner kümmern! Zum Jahresende ist es an der Zeit, über die Folgen des Unternehmerrisikos innerhalb einer Ehe oder Beziehung nachzudenken.
Wenn Sie selbstständiger Unternehmer sind und Heiratspläne haben, eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen oder lieber erst einmal zusammenleben möchten, informieren Sie sich bei einem Notar über die Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsbedingungen oder eines Lebenspartnerschaftsvertrages . Wenn Sie in Gütergemeinschaft verheiratet sind, besteht auch die Möglichkeit, eine ständige Ehe, einen Ehevertrag abzuschließen. Nützliche Informationen erhalten Sie beim Notartelefon für 0,80 € pro Minute, Telefon 0900 346 9393, täglich von 9.00 bis 14.00 Uhr.
Die meisten Notare bieten auch die Möglichkeit, kostenlose Auskünfte einzuholen. Oft wird beispielsweise entschieden, die Wohngemeinschaft auf den Namen des Nichtunternehmers zu stellen. Wenn der Unternehmer in Schwierigkeiten gerät und die Gläubiger Wiedergutmachung aus dem Vermögen des Unternehmers verlangen, kann das Haus auf keinen Fall gepfändet werden.
Bei einer Lebensgemeinschaft setzen Pensionskassen in der Regel eine Lebenspartnerschaftsvereinbarung als Voraussetzung für den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Für selbstständige Unternehmer, die verpflichtet sind, einer Pensionskasse beizutreten, ist es wichtig, sich zu erkundigen, wie dies bei ihrer Pensionskasse geregelt ist. Dir wird etwas passieren….
Aber auch eine Auflistung der Dinge, die Sie während der Ehe oder des Zusammenlebens erzogen haben, kann viele Probleme vermeiden. Denken Sie nur an den Unternehmer bei schlechtem Wetter, die Schulden häufen sich und eines Tages steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. In einem solchen Fall kann ein Lebensgemeinschaftsvertrag oder Ehevertrag oder Gesellschaftsvertrag mit Vermögensverzeichnis (das vom Notar der Urkunde beigefügt wird) sinnvoll sein. Während der Ehe oder des Zusammenlebens empfiehlt es sich, bei teureren Einkäufen eine registrierte Quittung zu verlangen oder die Antragsliste regelmäßig über den Notar zu aktualisieren. So können Sie nachweisen, wem die Artikel gehören.
Wenn das Unternehmen rund läuft und es dem Unternehmer gut geht, nehmen Sie sich Zeit, um über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (AOV) nachzudenken. Es gibt Versicherungen, die zum Beispiel Starterrabatte oder Policenkonditionen gewähren und die Prämie dem Grad des Invaliditätsrisikos anpassen. So können Einkommensverluste durch Krankheit oder Unfall verhindert werden.
Und nicht zuletzt, wenn es doch zu einer Scheidung kommt, sorgen Sie als Unternehmer dafür, dass Ihr Ex-Partner durch Ihr Unternehmertum nicht mehr unmittelbar gefährdet ist. Gegebenenfalls die Zuordnung von beweglichem und/oder unbeweglichem Vermögen anpassen lassen und der Pensionskasse mitteilen, dass die Ehe bzw. das Zusammenleben beendet ist und der Ex-Partner seinen Rentenanteil fristgerecht direkt ausbezahlt haben möchte . Binden Sie diese losen Enden zusammen!
Mariska Licht, Insolvenzberaterin bei Zuidweg & Partners