Was ist eine Umschuldung? Wenn ein Zahlungsaufschub nicht funktioniert und eine Zahlungsregelung auch langfristig nicht möglich ist, können Sie an eine Umschuldung denken. Bei einer Umschuldung betrachten wir zunächst Ihre Gesamtverschuldung und dann die Situation Ihres Unternehmens.
Ihr Geschäft ist lebensfähig:
Wenn Sie am Ende des Monats neben den laufenden Betriebsausgaben und der Deckung Ihres Lebensunterhalts noch Geld übrig haben, stehen die Chancen gut, dass Sie ein tragfähiges Geschäft haben. Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem Geschäft fortfahren können. Anschließend berechnen wir, wie viel Sie über einen Zeitraum von fünf Jahren von Ihren Schulden zurückzahlen können. Für diese Berechnung betrachten wir den monatlichen Betrag, der Ihnen nach Erfüllung Ihrer geschäftlichen und privaten Verpflichtungen verbleibt. Dieser Betrag ist Ihre Rückzahlungsfähigkeit. Die Rückzahlungsfähigkeit ist der Ausgangspunkt für die Berechnung, wie viel Sie in den nächsten fünf Jahren zurückzahlen können. Beispiel: Sie haben 100.000 € Schulden und haben jeden Monat 1.000 € übrig. Dann können Sie 12.000 € pro Jahr sparen und über fünf Jahre 60.000 € zurückzahlen. Mit diesen 60.000 € kaufen wir dann die Schulden von Ihren Gläubigern ab. Ihre Rückzahlungsfähigkeit ist unabhängig von Ihrer Gesamtschuld. Angenommen, Sie haben eine Schuld von 500.000 € und eine Rückzahlungsfähigkeit von 60.000 €, dann ist dies der Betrag, mit dem wir Ihre Schulden von Ihren Gläubigern ablösen. Ihre Gläubiger erhalten immer mehr als im Konkursfall. Im Konkursfall erhalten Sie Sozialhilfeleistungen und haben jeden Monat viel weniger Zeit, um Ihre Gläubiger zu bezahlen.
Ihr Unternehmen ist nicht lebensfähig:
Wenn das Einkommen Ihres Unternehmens zu gering ist, um Ihre Fixkosten zu decken und Sie keine Rückzahlungskapazität mehr haben, dann ist es wichtig, das Unternehmen zu kündigen. Aber auch dann ist eine Umschuldung möglich! In diesem Fall wird Ihre Rückzahlungsfähigkeit aus Ihrem neuen Einkommen berechnet. Dieses Einkommen kann eine Leistung sein oder aus einer Erwerbstätigkeit stammen. Auch hier wird berechnet, wie hoch Ihre monatlichen Fixkosten sind und wie viel Sie am Monatsende noch übrig haben. Im Gegensatz zu einem lebensfähigen Unternehmen dauert eine Umschuldung 3 statt 5 Jahre nach Beendigung des Unternehmens. Angenommen, Sie haben 500 € pro Monat übrig. Das sind dann 6000 € pro Jahr und 18000 € über drei Jahre.Diesen Betrag schlagen wir dann Ihren Gläubigern vor. Auch hier ist Ihre Rückzahlungsfähigkeit unabhängig von Ihrer Gesamtschuld und auch hier erhalten die Gläubiger mehr als im Konkursfall.
Die hier genannten Beispiele sind Beispiele für sogenannte gütliche Einigungen. Dabei handelt es sich um Schuldenregelungen, die Sie ohne Einschaltung eines Richters direkt mit Ihren Gläubigern abschließen. Das bedeutet, dass die Gläubiger dem Zahlungsvorschlag, den wir ihnen als unabhängiger Vermittler vorgelegt haben, zustimmen. Wenn Ihre Gläubiger mit dem Zahlungsvorschlag nicht einverstanden sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf a Gesetzlicher Schuldenausgleich (WSNP). Auch hier können Sie Ihre Schulden innerhalb von drei Jahren abbezahlen.